Virtuelles Home Staging (auch virtual Staging, digitales Homestaging oder virtuelle Möblierung genannt) zeigt, wie ein leerer Raum eingerichtet wirken könnte. Es hilft Interessenten, sich Größe und Nutzung vorzustellen. Es darf aber nicht verändern, was ein Käufer später vorfindet: Wände, Fenster, Raumgröße und Zustand müssen dem Objekt entsprechen. Irreführende Angaben zu wesentlichen Merkmalen sind nach § 5 UWG ein Risiko, und eine Kennzeichnung heilt ein irreführendes Bild nicht. Deshalb ist das die erste Regel bei Scenella.
Zur Kennzeichnung gibt es zwei Orientierungspunkte. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026; die EU-Kommission erläutert sie in ihren FAQ zu Artikel 50. Der Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vom 29. Juli 2026 empfiehlt, im Zweifel zu kennzeichnen und dabei das deutsche Kürzel KI statt AI zu verwenden. Scenella orientiert sich daran: Eingerichtete Fotos und jedes Video mit eingerichteten Räumen tragen den Hinweis „Virtuell eingerichtet“.
Auch im Besichtigungsvideo bleibt das sichtbar: Zeigt ein Video einen eingerichteten Raum, trägt es „Virtuell eingerichtet“ statt „KI-bearbeitet“, nie beides zugleich. Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung; zu Ihrem Einzelfall berät Sie eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

